Ablauf der Bewährung
Wenn Sie während Ihrer Bewährungszeit alle Ihre Auflagen erfüllen
und nicht erneut straffällig werden, so wird Ihnen nach Ablauf der
Bewährung Ihre Strafe erlassen. Achtung! Erst wenn Sie den schriftlichen
Erlassbeschluss vom Gericht erhalten haben ist Ihre Strafe endgültig
erlassen!
Agentur für Arbeit
Wenn Sie arbeitslos sind, ist es von enormer Wichtigkeit, sich bei der
für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu
melden. Es geht hierbei um Ihre Krankenversicherung und um Ihren Rentenanspruch.
Jugendliche und Heranwachsende sollten sich am Besten ausbildungsplatzsuchend
melden, da in diesem Fall geprüft wird, ob weiterhin Anspruch auf
Kindergeld besteht.
Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen, so müssen
Sie sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages bei der Agentur für
Arbeit melden, damit Ihnen Ihr Arbeitslosengeld nicht für einen bestimmten
Zeitraum gekürzt wird.
Arbeitsstunden / Sozialstunden
In der Regel bestimmt das Gericht, über wen Sie an eine geeignete
Stelle zur Ableistung Ihrer Arbeitsstunden gelangen. Ihr/e Bewährungshelfer/in
kann Sie an die entsprechenden Stelle verweisen. Erwachsene können
auch von der Bewährungshilfe ein Verzeichnis von Stellen erhalten.
Sollten Sie Ihre Stunden wegen einer Arbeitsaufnahme nicht mehr leisten
können, wenden Sie sich bitte an Ihren/e Bewährungshelfer/in.
Eine Umwandlung in eine Geldauflage kann der zuständige Richter
bestimmen.
Auflagen
Ihre Strafe wurde unter bestimmten Auflagen (z.B. Arbeitsstunden, Geldauflage,
Drogenscreenings) zur Bewährung ausgesetzt. Sollten Sie diese nicht
erfüllen, so kann Ihnen das aufsichtsführende Gericht die Strafaussetzung
widerrufen. Die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Auflagen ist
also von großer Wichtigkeit für Sie.
Bewährungshilfe
Wenn Sie einem/r Bewährungshelfer/in unterstellt worden sind, ist
es Ihre Pflicht, Kontakt zu halten. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen,
kann Ihnen das aufsichtsführende Gericht die Bewährung widerrufen.
Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen können,
stellt es in der Regel kein Problem dar, diesen vorab telefonisch zu verschieben.
Ihr/e Bewährungshelfer/in soll Sie unterstützen, damit Sie Ihre
Bewährungszeit gut durchlaufen. Probleme jeder Art können Sie
mit diesen besprechen. Ihr/e Bewährungshelfer/in wird alles im Rahmen
seiner/ihrer Möglichkeiten tun, um Ihnen zu helfen.
Der/die Bewährungshelfer/in untersteht der Schweigepflicht; d.h.
er/sie gibt die von Ihnen erhaltenen Informationen an andere Stellen oder
auch Familienmitglieder nicht weiter. Außnahme: Das aufsichtsführende
Gericht muss der/die Bewährungshelfer/in bei Veränderungen bzw.
Schwierigkeiten während der Unterstellung informieren.
Anmerkung: Sollten Sie während Ihrer Bewährung wieder straffällig
werden, wenden Sie sich umgehend an Ihren/Ihre Bewährungshelfer/in.
Durch Ihre Offenheit können möglicherweise weitreichende Folgen
abgemildert werden.
Bewährungsplaneröffnung
Bei Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht findet zu Beginn der Bewährung
in der Regel ein Treffen zwischen Ihnen, Ihrem/Ihrer Bewährungshelfer/in
und dem Richter statt. Hier wird noch einmal das Ziel der Bewährung
besprochen, evtl. können auch Auflagen abgeändert bzw. erweitert
werden. Das Erscheinen zu diesem Termin ist Pflicht.
Führerschein
Nach Ablauf der Sperrzeit können Sie den Führerschein wieder
beantragen. Falls Ihnen die Fahrerlaubnis z.B. aufgrund eines Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz oder wegen Alkohol entzogen wurde,
müssen Sie damit rechnen, dass die Führerscheinstelle von Ihnen
verlangt, sich der MPU zu unterziehen. Die Kosten hierfür variieren
je nach Fragestellung. Bei einer Drogenproblematik wird meist der Nachweis
über ein Jahr Drogenfreiheit anhand von Urinproben gefordert.
Drogenberatung
Wenn Ihnen vom Gericht die Einleitung einer Therapie auferlegt worden
ist, müssen Sie sich an eine Suchtberatung wenden. Hier wird Ihnen
geholfen, eine für Sie geeignete Einrichtung zu finden. Wichtig ist
hierbei Ihre aktive Teilnahme. Auch wenn Sie keine gerichtliche Auflage
haben, bei Problemen mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist es ohnehin
sinnvoll, sich an eine Suchtberatungsstelle zu wenden. Kleine Probleme
können ansonsten sehr schnell zu großen werden. Die Anschrift
der für Sie in Betracht kommenden Beratungsstelle erhalten Sie von
Ihrem/ Ihrer Bewährungshelfer/in.
Umzug
Ein Umzug, auch in eine andere Stadt oder in einen anderen Landkreis,
ist während Ihrer Bewährung jederzeit möglich. Allerdings
müssen Sie hierüber sowohl Ihren/Ihre Bewährungshelfer/in
als auch das aufsichtsführende Gericht rechtzeitig informieren. Wenn
Sie Ihren Wohnsitz verlegen, so wird die Zuständigkeit der Bewährungshilfe
gewechselt. Auch an Ihrem neuen Wohnort werden Sie einem/r Bewährungshelfer/in
unterstellt sein. Ein Umzug ins Ausland ist generell möglich. In
diesem Fall müssen Sie sich jedoch rechtzeitig mit Ihrem/Ihrer Bewährungshelfer/in
besprechen, da dies mit dem zuständigen Richter abgesprochen werden
sollte.
Unterstellung
Für eine bestimmte vom Gericht festgelegte Dauer Ihrer Bewährungszeit
werden Sie einem/r Bewährungshelfer/in unterstellt
Vorstrafe
Die Frage „sind Sie vorbestraft“ in einem Bewerbungsbogen
müssen Sie nicht grundsätzlich mit „ja“ beantworten,
da es sich hierbei um eine meist nicht zulässige Frage handelt. Die
falsche Beantwortung rechtfertigt eine spätere Kündigung in
den meisten Fällen daher nicht. Nach Vorstrafen darf der Arbeitgeber
fragen, soweit dies für die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung
von Bedeutung ist.
Widerruf
Sollten Sie während Ihrer Bewährungszeit erneut straffällig
werden (insbesondere einschlägig) oder Ihren Auflagen nicht nachkommen,
kann Ihnen das Gericht die Strafaussetzung widerrufen, Sie müssen
dann in Haft. In der Regel erhalten Sie vor diesem Schritt die Gelegenheit
sich vor dem Richter persönlich oder zumindest schriftlich zu äußern.
Nutzen Sie diese Möglichkeit! Gegen den Widerruf können Sie
innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen. |